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Freelancer: Fluch oder Segen? – Status Quo & Umfrage

Von Wolf Rübner 19.4.2012 ~5 Minuten Lesezeit

Die Frage richtet sich an beide Seiten: ist Freelance nicht in Wahrheit eine höhere Form der Selbstausbeutung bzw. ist der Freelancer nicht ein notwendiges Übel? Der Autor kennt beide Seiten aus eigener Anschauung.

Traditionell arbeitet die Veranstaltungswirtschaft, allen voran Agenturen, Messebau, technische Dienstleister und Caterer, mit freien Mitarbeitern. Diese Freelancer helfen die Probleme der Kurzfristigkeit des Projektgeschäftes aber auch der Auslastungsschwankungen aufzufangen. Es geht auch um die hohen Hürden des Kündigungsschutzes, denn Festangestellte wird man nicht so leicht los. Ehrlicherweise sollte man hinzufügen, es geht auch darum, Kosten zu sparen – die Kosten der sozialen Absicherung von Beschäftigten.

Die modernen Wanderarbeiter

Der Markt der Freelancer ist intransparent, heterogen und von einer bunten Vielfalt gekennzeichnet. In einer ersten Stufe erkennt man Spezialisierungen auf Events oder Messen, auf Incentives oder Promotions. Im Technik-Bereich sind es Licht, Ton oder Video. Ein anderer Filter betrifft die Qualifikations-Hierarchie: Account Director, Senior-Projektleiter, Projektleiter und Junior-PL. Desgleichen bei der Technik-Fraktion mit Meister/Fachkraft für Veranstaltungstechnik und Helfer.

Darüber hinaus gibt es unzählige Spezialisierungen wie Pharma-Kodex oder Automotive Events, Entertainment oder Guestmanagement, Event-Regisseur, technischer Leiter, Konzeptioner/Architekt, Licht-Designer, Maskenbildner, lichtsetzender Kameramann usw.

Kann man Loyalität kaufen?

Das Problem aus Sicht der Auftraggeber! Ein Dienstleistungsvertrag kann zwar die gleichen Treue-Klauseln enthalten wie der Arbeitsvertrag, aber die Bindungsqualität ist eine andere. Identifikation mit der Aufgabe und dem Betrieb beeinflußt aber gerade die Qualität und Produktivität. Hinzu kommt das Problem von Aufsicht und Kontrolle in Zeiten des ‚Home Office‘.

Umgekehrt sieht sich mancher Freelancer als Mitarbeiter 2. Klasse. Nächstes Thema: auch ein externer Mitarbeiter erwartet Führung, erwartet Integration ins Projektteam.

Als Auftraggeber muß man im Hinterkopf haben, ein Freelancer in Not verspricht fast alles: er macht Dinge, die er eigentlich fachlich oder zeitlich nicht leisten kann. Da ist er ein Spiegelbild seines Auftraggebers – einen guten Kunden läßt man nicht hängen, einen lukrativen Auftrag läßt man nicht sausen, auch wenn die Kompetenz dafür (noch) nicht ausreicht.

Die Motivation von Freelancern sollte man kennen: sein eigener Herr sein, freie Zeiteinteilung, Selbstbestimmtheit, Unabhängigkeit, ein Unternehmer in eigener Sache sein – ja, das macht stolz. Nicht wenige Freelancer sind unfreiwillig in diesen Status gerutscht. Entlassungswellen in Agenturen haben ihre Spuren hinterlassen. Leichtfertigkeit und Unwissenheit sind ebenfalls ursächlich für diesen „Zustand“.

Wie viele Freiberufler haben sich nach sorgfältiger Abwägung von Vor- und Nachteilen dafür entschieden? Der Preis der Freiheit ist häufig eine Unterversicherung im Hinblick auf Kranken- und Pflegeversicherung, Unfallschutz, Verdienstausfall und Altersvorsorge, von einem bezahlten Urlaub ganz zu schweigen. Freie Projektleiter/Eventmanager, Veranstaltungstechniker und Messebau-Monteure, die diese Versicherungsbeiträge und Rücklagen nicht in ihren Tagessätzen berücksichtigen, gefährden nicht nur ihre eigene wirtschaftliche Existenz, sondern setzen auch eine Abwärtsspirale in Gang. Denn es findet sich immer jemand, der es billiger macht.

Unternehmer in eigener Sache – Schein oder Sein?

Damit kommen wir zu einem heißen Eisen, an dem sich gerade einige Akteure die Finger verbrennen. Zum Beispiel Agenturen, die auf ihrer website freie Projektleiter als feste Mitarbeiter darstellen. Unter Scheinselbständigkeit versteht man das Auftreten als Selbständiger, obwohl die Person nach Art der Tätigkeit als beschäftigt im Sinne der Sozialversicherung anzusehen ist. Dabei ist nicht die Bezeichnung oder die Anmeldung eines Gewerbes entscheidend, sondern allein, wie sich die Tätigkeit aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls darstellt.

Das Sozialgesetzbuch definiert (abhängige) Beschäftigung als nichtselbständige Arbeit. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind danach u.a. eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Selbständigkeit des Freelancers anhand von Dokumenten (Gewerbeschein, Steuernummer, Auftragsnachweise) zu prüfen. Der Auftraggeber haftet für die gesamten Sozialversicherungsbeiträge im Falle einer Scheinselbständigkeit. Diese Regelung soll übrigens auch dem Schutz vor Ausbeutung dienen.

Was nun…?

Der Gesetzgeber hat auch Lösungen parat. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz bietet zahlreiche Wege zur Flexibilisierung von (sozialabgaben-pflichtigen) Arbeitsverträgen, z.B. durch die zeitliche und sachliche Befristung. Oder durch eine kapazitätsorientierte „Arbeit auf Abruf“. Eine weitere sozial nachhaltige Gestaltung von Arbeitsverhältnissen liegt in der Arbeitnehmerüberlassung. Hierzu werden Freelancer von Zeitarbeitsfirmen festangestellt, wie z.B. bei ADECCO oder in der Veranstaltungstechnik von artlogic staffpool.

Die Parteien sollten vor allem ihre Haltung überdenken: Freelancer müssen lernen, wie Unternehmer zu denken und Auftraggeber die sozialversicherungs-rechtliche Situation ihres Betriebes durchleuchten und ggf. eine Strategie entwickeln.

Autor: Wolf Rübner
Wolf Rübner ist mit mehr als 25 Jahren Erfahrung im Event-Markt ein bekannter Name und gehört heute zu den Event-Experten in Deutschland. Als Gründer des EventCampus hat er sich auf Event-Consulting, Personal-Vermittlung und -Beratung für Unternehmen, Agenturen, Messebauer und Event-Dienstleister spezialisiert.

 

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